Datenschutzhinweise für Mitarbeiter und Bewerber

Bitte beachten Sie auch unsere allgemeineren Hinwesie zum Datenschutz

Als Bewerber oder Beschäftigte in unseren Unternehmen möchten wir Ihnen gerne Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bei uns geben:

Wer ist für Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrecht ist die

BC solutions GmbH

Magdeburger Platz 2,
10785 Berlin

 

Bewerbungsverfahren / Beschäftigtendaten

Wenn Sie uns Ihre Daten im Zuge des Bewerbungsprozesses übermitteln, dann werden diese auf Grundlage des § 26 Absatz 1 BDSG erhoben. Darüber hinaus können wir Daten auch von Dritten z.B. Jobbörsen oder einer Stellenvermittlung erhalten haben.

Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten von Beschäftigten gehören insbesondere:

Kontaktdaten, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Kommunikationsdaten, Lebenslauf, übermittelte Bilddaten, Qualifikationsnachweise sowie (Arbeits-) Zeugnisse.

Sofern Sie im Bewerbungsschreiben oder im Laufe des Bewerbungsverfahrens auch besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten, Religionszugehörigkeit, Grad einer Behinderung freiwillig mitgeteilt haben, findet eine Verarbeitung nur statt, wenn Sie hierin eingewilligt haben.

Dabei dient die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsprozesses primär der Durchführung des Bewerbungsverfahrens, insbesondere der Feststellung inwieweit eine Eignung für die ausgeschriebene Position gegeben ist. Die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten ist dabei für Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich. Die vorrangige Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 88 DSGVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG.

Die an uns übermittelten personenbezogene Bewerberdaten werden gelöscht, sobald diese für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind; jedoch spätestens nach 6 Monaten. Dies gilt nicht, wenn Sie einer längeren Speicherdauer zugestimmt haben, die Speicherung zu Beweiszwecken erforderlich ist, oder gesetzliche Regelungen einer Löschung entgegenstehen. Zum Beispiel bewahren wir Ihre Bewerberdaten so lange auf, wie die Möglichkeit besteht, dass Sie gegenüber der BC solutions GmbH rechtliche Ansprüche geltend machen, z.B. wegen Verstoßes gegen Bestimmungen des AGG.

Führt Ihre Bewerbung hingegen zu einer Begründung eines Arbeitsvertragsverhältnisses mit Ihnen, werden Ihre Daten für Zwecke der üblichen Verwaltungs- und Organisationsprozesse und zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der geltenden rechtlichen Vorschriften weiter gespeichert und genutzt.

 

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das?

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Beschäftigtendaten ist primär § 26 BDSG in der ab dem 25.05.2018 geltenden Fassung. Danach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, wenn dies zur Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist.

Unabhängig davon kann eine Datenverarbeitung auch auf Basis einer sog. Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erfolgen. In diesen Fällen wird das Interesse im Zusammenhang mit der jeweiligen Verarbeitung gesondert mitgeteilt.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Grundsätzlich werden personenbezogenen Daten von Beschäftigten für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gespeichert. Sonderregelungen kann es in einzelnen Bereichen geben. So werden z.B. Abmahnungen ggf. kürzer gespeichert.

Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, sind diese von uns zu berücksichtigen. So gibt es beispielsweise gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Lohnsteuerdaten, Daten zu Überstunden und weitere bereichsspezifische Regelungen.

Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, können personenbezogenen Daten gelöscht werden, wenn deren weitere Verarbeitung für die Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr erforderlich sind.

Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden Daten bis zur Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche jeder Partei gespeichert. Eine längere Speicherung kommt zudem in Betracht, wenn dies auch im Interesse von Ihnen ist oder Sie eine Einwilligung erteilt haben.

Wir werden generell zum Ende eines Jahres prüfen, ob und in welchem Umfang Daten von Beschäftigten wegen eines Wegfalls der Erforderlichkeit gelöscht werden können.

An welche Empfänger werden die Daten weitergegeben?

Innerhalb des Unternehmens kommt eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten in Betracht, wenn z.B. im Zusammenhang mit einem Stellenwechsel eine Prüfung der Eignung und Qualifikation erforderlich wird. Oder falls Ihnen im Unternehmen eine andere oder zusätzlich Aufgabe übertragen wird oder werden soll.

Ferner kann im Zusammenhang mit der betrieblichen Mitbestimmung eine Weitergabe an einen Betriebsrat erfolgen.

Eine Übermittlung der im jeweiligen Einzelfall relevanten Daten an Dritte, erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bzw. vertraglicher Vereinbarung an folgende Stellen:

  • Steuerbüro- und Lohnverrechnung (extern)
  • Sozialversicherungsträger
  • Finanzamt
  • Betriebliche Vorsorgekassen
  • Lehrlingsstelle und Berufsschulen
  • Arbeitsmarktservice
  • Berufsgenossenschaften
  • gesetzliche Interessenvertretungen
  • Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Kunden und Interessenten des Auftraggebers
  • Bildungs- und Weiterbildungsanbieter
  • Wahlvorstand für Betriebsratswahlen
  • Rechtsvertreter
  • Gerichte
  • Gläubiger der betroffenen Person sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Gehaltsabtretungen für fällige Forderungen
  • mit der Auszahlung an die betroffene Person oder an Dritte befasste Banken
  •  vom Arbeitnehmer angegebene Gewerkschaft mit Einwilligung der betroffenen Person
  • Mitversicherte
  • Pensionskassen
  • Versicherungsanstalten im Rahmen einer bestehenden Gruppen- oder Einzelversicherung

Ihre Rechte als „Betroffene“

Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.

Ferner haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Gleiches gilt für ein Recht auf Datenübertragbarkeit.

Unser Datenschutzbeauftragter

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter

Datenschutz-Scheerans
Dominik Scheerans
Victoria-Str. 18
14513 Teltow

E-Mail: datenschutz@bcso.de

Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Friedrichstraße 219, 10969 Berlin
Tel.: 030 13889-0
Fax: 030 2155050
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de